Persönlichkeitsrechte im Datenschutz & Transparenz bei der Datenverarbeitung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will vor allem Eines: Den Menschen in Europa hinsichtlich ihrer Daten zu Transparenz, Fairness und Selbstbestimmung zu verhelfen. Der Artikel 1 schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten. Der Artikel 5 fordert, dass Datenverarbeitung auf rechtmäßige Weise, fair und transparent erfolgt. Die Artikel 12 bis 18 verschaffen den Menschen Transparenz und sorgen dafür, dass sie ihre Rechte ausüben können.
Datenvermeidung und Dataminimierung. Was sollten Unternehmen tun?
Es ist eine Binsenweisheit: „Daten, die nicht gespeichert werden, machen auch keine Probleme“. Und trotzdem speichern wir alle oftmals unnötig viele Daten bzw. geben zu viele Daten an Dritte weiter.
Datenschutz in der Cloud. Risiken vermeiden!
Wer kennt das nicht: Eine Datei muss schnell mal außerhalb des Firmennetzwerks bearbeitet werden. Doch die Datei ist zu groß für eine E-Mail? Oder Sie wünschen den Komfort einer App auf dem Smartphone? Auch wenn’s eilig ist: Denken Sie kurz nochmal nach… Der spontane Transfer von Dateien an Geräte oder Speicherorte außerhalb des Firmennetzwerks birgt zahlreiche Gefahren.
Datenschutz bei Videokonferenzen und Webinaren
So wichtig der persönliche Kontakt im Geschäftsleben auch ist: Die Bedeutung von Dienstreisen und Messen wird abnehmen. Stattdessen werden Videokonferenzen und Webinare an Bedeutung gewinnen. Vermutlich wird die Videokamera am Arbeitsplatz zukünftig doch häufiger eingeschaltet, um einen kleinen Rest an „Persönlichkeit“ zu retten.
Datenschutz im Homeoffice
viele Unternehmen schicken die Mitarbeiter derzeit „spontan“ ins Homeoffice. In „normalen“ Zeiten wären viele der hier vorgestellten Überlegungen undenkbar, aber außergewöhnliche Zeiten bedürfen mitunter außergewöhnlicher Maßnahmen.
Aushänge und Bekanntmachungen im Unternehmen (Schwarzes Brett, Intranet, Vertrieb)
Es gibt viele Gründe für Bekanntmachungen an die komplette Belegschaft. Manchmal geschieht dies auf einem schwarzen Brett, manchmal auch Digital im Intranet.
Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten, damit solch ein Aushang nicht zu Unmut oder schlechter Stimmung führt. Hier erfahren Sie einige Beispiele und Tipps:
Datenschutz an Ihrem Arbeitsplatz
Als Mitarbeiter dürfte Ihnen inzwischen bekannt sein, dass Ihr Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, und dass Datenschutz im Unternehmen gelebt wird. Doch was bedeutet das ganz konkret für Sie? Was können Sie tun? Wo können Sie sich informieren? Dies soll der vorliegende Blogbeitrag erläutern. Um es vorweg zu nehmen: Dieser Blog soll keine bestehenden Regelungen in Frage stellen, oder gar ersetzen. Er soll nur sensibilisieren. Das ganze Spektrum des Datenschutzes auf einer Seite finden Sie hier; knapper und präziser kann man den Datenschutz nicht auf den Punkt bringen! Was sonst noch wichtig ist:
Fotos auf der Weihnachtsfeier – was geht und was nicht?
Jeder kennt das Recht am eigenen Bild. Doch wie gestaltet sich dies bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier? In Zeiten der Digitalkamera sind (manchmal ungeliebte) Schnappschüsse schnell in alle Welt verteilt.
Zugegeben: Bei einer lockeren und fröhlichen Weihnachtsfeier denkt niemand großartig darüber nach, wen er zu welcher Gelegenheit fotografiert. Dabei gibt es durchaus manchmal Situationen, in denen jemand nicht so gerne abgelichtet wird. Von einer großzügigen Verteilung im Kollegenkreis mal ganz zu schweigen.
Microsoft Windows 10 im Fokus der Aufsichtsbehörden
Microsoft Windows 10 sendet täglich tausende „Diagnose-Daten“ an US-amerikanische Server. Die deutschen Aufsichtsbehörden sehen das kritisch. Seit dem 07.11.2019 gibt es ein Prüfschema, um die Rechtmäßigkeit von Windows 10 zu beurteilen. Das Ergebnis ist wohl: Keine Chance. Was tun? Das Prüfschema befindet sich hier, die weitergehenden technischen Aspekte hier.
Datenschutzkonforme Aktenvernichtung
Immer wieder berichtet die Presse über Funde von sensiblen Kunden- oder Beschäftigten- Daten im Papiermüll. Die Datenschutzgesetze schreiben vor, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten verhindert werden muss. Davon sind nicht nur elektronische Datenträger betroffen, sondern auch das Papier. Daher müssen alle Mitarbeiter (und auch das Reinigungspersonal) darauf achten, dass alte Unterlagen oder Akten nicht im normalen Papiermüll entsorgt werden.